Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie — Leasingverhältnisse

Published on: 14.07.2020

Die Coronavirus-Pandemie hat viele Leasinggeber dazu veranlasst, den Leasingnehmern Erleichterungen zu gewähren, indem sie ihnen Beträge, die ansonsten zu zahlen wären, aufschieben oder erlassen. In einigen Fällen geschieht dies auf dem Verhandlungsweg zwischen den Parteien, kann aber auch die Folge davon sein, dass eine Regierung dazu ermutigt oder verlangt, dass die Entlastung gewährt wird. IFRS 16 schreibt Leasingnehmern vor, zu beurteilen, ob Änderungen an Leasingverträgen Leasingmodifikationen sind, da dieser Begriff im Standard definiert ist, und wenn dies der Fall ist, muss der Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit unter Verwendung eines revidierten Abzinsungssatzes neu bewerten. Dieses Video erklärt die Änderungen, die als Reaktion auf das aktuelle Wirtschaftsklima vorgenommen wurden.

Dieses Video ist Teil unserer Videoreihe zu Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

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