EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses 23. November 2021
Dieser Bericht spiegelt wider, dass die Europäische Union IFRS 17 Versicherungsverträge und die Änderungen an IFRS 17 vom Juni 2020 mit demselben Zeitpunkt des Inkrafttretens wie der des IASB (1. Januar 2023) für die Anwendung in Europa übernommen hat. Die entsprechende Verordnung sieht jedoch eine optionale Befreiung von der Anwendung der jährlichen Kohortenvorschrift vor, die sich auf den Zeitpunkt der Erfassung des Gewinns aus dem Vertrag, der vertraglichen Dienstleistungsmarge, im Gewinn oder Verlust bezieht.
Sie können sich den aktualisierten englischsprachigen Bericht nachfolgend herunterladen.