Nutzung der Wahlmöglichkeiten der IAS-Verordnung durch die Mitgliedstaaten
Die EU-Kommission erfasst regelmäßig die Nutzung der Wahlmöglichkeiten innerhalb der IAS-Verordnung durch alle EU-Mitgliedstaaten.
Eine Übersicht, die im November 2019 veröffentlicht wurde und den Stand der Nutzung der Wahlmöglichkeiten mit Stand Dezember 2018 widerspiegelt, steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.