Berechnung der Bankenabgabe
Den folgenden Artikel, der in der Januarausgabe 2012 der Wirtschaftsprüfung abgedruckt wurde, stellen wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung der Autoren - Dipl.-Kfm. Henning Göbel, Dr. rer. pol. Knut Henkel und Dipl.-Kfm. Berthold Lantzius-Beninga - und des IDW-Verlags zur Verfügung.
Der Restrukturierungsfonds finanziert bei systemrelevanten Banken notwendige Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen. Die Refinanzierung des Fonds erfolgt durch die Bankenabgabe, deren konkrete Berechnung sich aus der Restrukturierungsfonds-Verordnung ergibt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Berechnung der Bankenabgabe und veranschaulicht diese anhand eines Beispiels.
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Bitte beachten Sie: Nach Erscheinen des Artikels wurden am 29. Juni 2012 geringfügige Änderungen der Bankenabgabe-Berechnungsmethodik veröffentlicht. Bezüglich dieser Änderungen im RStruktFG und RStruktFV siehe http://www.fmsa.de/de/kreditinstitute/bankenabgabe/index.html. Die im Artikel dargestellte Berechnungsmethodik ist allerdings grundsätzlich weiterhin aktuell.