Berechnung der Bankenabgabe

Published on: 31.01.2012

Den folgenden Artikel, der in der Januarausgabe 2012 der Wirtschaftsprüfung abgedruckt wurde, stellen wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung der Autoren - Dipl.-Kfm. Henning Göbel, Dr. rer. pol. Knut Henkel und Dipl.-Kfm. Berthold Lantzius-Beninga - und des IDW-Verlags zur Verfügung.

Der Restrukturierungsfonds finanziert bei systemrelevanten Banken notwendige Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen. Die Refinanzierung des Fonds erfolgt durch die Bankenabgabe, deren konkrete Berechnung sich aus der Restrukturierungsfonds-Verordnung ergibt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Berechnung der Bankenabgabe und veranschaulicht diese anhand eines Beispiels.

Die Rechte am Artikel und die inhaltliche Verantwortung verbleiben bei den Autoren und beim herausgebenden Verlag.

Bitte beachten Sie: Nach Erscheinen des Artikels wurden am 29. Juni 2012  geringfügige Änderungen der Bankenabgabe-Berechnungsmethodik veröffentlicht. Bezüglich dieser Änderungen im RStruktFG und RStruktFV siehe http://www.fmsa.de/de/kreditinstitute/bankenabgabe/index.html. Die im Artikel dargestellte Berechnungsmethodik ist allerdings grundsätzlich weiterhin aktuell.

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