IFRS fokussiert - DRSC schlägt Interpretation zur IFRS-Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen vor
Das DRSC hat am 16. Juli 2018 den Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 1) veröffentlicht. Der Interpretationsentwurf beschränkt sich auf steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf Ertragsteuern i.S.v. IAS 12.5 beziehen. In den IFRS ist die Bilanzierung derartiger Nebenleistungen nicht explizit geregelt. Daher finden sich in der Praxis derzeit zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, nämlich die Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern einerseits und die Anwendung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen andererseits. In diesem Newsletter wird der Entwurf des DRSC näher erläutert.