IFRS fokussiert – Verschiebung der verpflichtenden Erstanwendung der Änderungen zur Klassifizierung von Schulden
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 15. Juli 2020 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1) herausgegeben, um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben.
Im vorliegenden Newsletter werden die Änderung in deutscher Sprache näher erläutert.