IFRS fokussiert – Änderung an IFRS 16 zur Bilanzierung vor Zugeständnissen aufgrund der Coronavirus-Pandemie

Published on: 28.05.2020

Am 28. Mai 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) eine Änderung Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) an IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die Änderung betrifft die bilanziellen Auswirkungen von Zugeständnissen, die im Rahmen der Coronavirus-Pandemie Leasingnehmern eingeräumt werden. Ziel ist es, Leasingnehmern eine Erleichterung von der Anwendung der Vorschriften zu Vertragsmodifikationen in IFRS 16 zu gewähren.

Die neuen Regelungen sind vollständig retrospektive für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung auf am 28. Mai 2020 nicht zur Genehmigung freigegebene Abschlüsse  ist möglich. Die Anwendbarkeit für europäische Bilanzierer setzt den erfolgreichen Abschluss der Übernahme in EU-Recht voraus. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat hierfür bereits mit der Erarbeitung der Übernahmeempfehlung (Endorsement Advice) begonnen.

Die Änderung ermöglicht eine Angleichung der Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingkonzessionen zwischen IFRS und US-GAAP für Leasingnehmer.

Zuvor hat der IASB erläuternde Hinweise zu IFRS 16 veröffentlicht, wie sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie gewährte Zugeständnisse unter Anwendung der bestehenden Vorschriften in IFRS 16 bilanziell auswirken können. Dies stellt keine Änderung, Aufhebung oder Ergänzung des Standards dar, sondern soll die einheitliche Anwendung von IFRS 16 sicherstellen.

Im vorliegenden Newsletter werden die Änderungen des Standards in deutscher Sprache näher erläutert.

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