IFRS fokussiert — Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16 zur Bilanzierung von Zugeständnissen aufgrund der Coronavirus-Pandemie

Published on: 27.04.2020

Am 24. April 2020 hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) zur Änderung von IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die vorgeschlagene Änderung betrifft die bilanziellen Auswirkungen von Zugeständnissen, die im Rahmen der Coronavirus-Pandemie eingeräumt werden. Ziel ist es, Leasingnehmern eine Erleichterung von der Anwendung der Vorschriften zu Vertragsmodifikationen in IFRS 16 einzuräumen.

Die endgültige Regelung soll noch im Mai 2020 verabschiedet werden, daher beträgt die Stellungnahmefrist nur 14 Tage. Vorgesehen ist eine vollständig retrospektive Anwendung für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung auf zum Zeitpunkt der Genehmigung zur Veröffentlichung noch nicht freigegebenen Abschlüsse ist möglich. Die Anwendbarkeit für europäische Bilanzierer setzt den erfolgreichen Abschluss der Übernahme in EU-Recht voraus.

Die Änderung ermöglicht eine Angleichung der Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingkonzessionen zwischen IFRS und US-GAAP für Leasingnehmer.

Zuvor hat der IASB erläuternde Hinweise zu IFRS 16 veröffentlicht, wie sich im Rahmen der Coronavirus-Pandemie gewährte Zugeständnisse unter Anwendung der bestehenden Vorschriften in IFRS 16 bilanziell auswirken können. Dies stellt keine Änderung, Aufhebung oder Ergänzung des Standards dar, sondern soll die einheitliche Anwendung von IFRS 16 sicherstellen.

Im vorliegenden Newsletter werden die vorgeschlagenen Änderungen des IASB in deutscher Sprache näher erläutert.

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