IFRS fokussiert – Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU

Published on: 22.04.2021

Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) durch Änderungen an der Bilanzrichtlinie, der Transparenzrichtlinie, der Abschlussprüfungsrichtlinie sowie Abschlussprüferverordnung veröffentlicht. Dieser sieht folgende Neuerungen vor:

  • Ausweitung des Umfangs der berichtspflichtigen Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen auf alle großen Unternehmen sowie alle Unternehmen, die an einem regulierten Markt in der EU notiert sind (mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen, sog. micro entities),
  • Ausweitung der Berichtsinhalte und Nutzung noch zu entwickelnder europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards,
  • Anpassung bzw. Klarstellung der „doppelten Wesentlichkeit“,
  • verpflichtende Berichterstattung im Lagebericht, sofern dieser zu erstellen ist,
  • verpflichtende Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit (limited assurance).

Sofern die Vorschläge verabschiedet werden, muss die Umsetzung in nationales Recht bis zum 1. Dezember 2022 erfolgen. Die Änderungen wären dann erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

Im vorliegenden Newsletter werden die Änderungen detailliert in deutscher Sprache erläutert.

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