IFRS fokussiert – IASB veröffentlicht Änderungen zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern aus einer einzelnen Transaktion

Published on: 07.05.2021

Der IASB hat am 7. Mai 2021 eine Änderung an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht. IAS 12 sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung vor, nach der zum Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind. Die Änderung an IAS 12 engt den Anwendungsbereich dieser sog. initial recognition exemption ein. Entstehen bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe, fallen diese nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sodass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind. Hauptanwendungsfälle der Änderung sind vom Leasingnehmer bilanzierte Leasing-verhältnisse sowie in den Anschaffungskosten eines Vermögenswerts erfasste Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen.

Im vorliegenden Newsletter werden die Änderungen in deutscher Sprache näher erläutert.

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