IFRS fokussiert – IASB beschließt Verlängerung der praktischen Erleichterung zur Bilanzierung von Zugeständnissen aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein Jahr

Published on: 31.03.2021

Der IASB hat am 31. März 2021 eine Änderung Covid-19-Related Rent Concessions beyond 30 June 2021 (Amendment to IFRS 16) an IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Verlängerung der praktischen Erleichterung, die Leasingnehmern zur bilanziellen Abbildung von Zugeständnissen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie im Mai 2020 eingeräumt wurde. Diese praktische Erleichterung galt bisher nur für Zahlungen, die entsprechend der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären. Der IASB weitet diesen Zeitraum nunmehr auf Zahlungen mit einer ursprünglichen Fälligkeit bis zum 30. Juni 2022 aus.

Im vorliegenden Newsletter werden die Änderungen des Standards in deutscher Sprache näher erläutert.

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