IFRS fokussiert – IASB veröffentlicht Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung
Der IASB hat am 27. Mai 2021 den Entwurf ED/2021/6 Management Commentary zur Überarbeitung des IFRS-Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung aus dem Jahr 2010 veröffentlicht. Dieses Leitliniendokument enthält Vorgaben für die Erstellung von Lageberichten.
Ausgangspunkt der Überarbeitung war die Feststellung des IASB, dass die Informationsbedürfnisse von Investoren und Kreditgebern in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Insbesondere in Bezug auf nichtfinanzielle Informationen erfüllen Lageberichte diese Bedürfnisse allerdings oftmals nicht. Durch erweiterte Vorgaben für Lageberichte soll diese Diskrepanz überwunden werden.
Die Anwendung dieses Leitliniendokuments ist freiwillig und somit keine Voraussetzung für die Erstellung eines IFRS-Abschlusses. Für deutsche Unternehmen dürfte die praktische Bedeutung des Leitliniendokuments geringer sein als in zahlreichen anderen Ländern, da viele deutsche Unternehmen bereits den umfassenden Vorgaben des DRS 20 für (Konzern-)Lageberichte unterliegen.
Im vorliegenden Newsletter werden die vorgeschlagenen Änderungen in deutscher Sprache näher erläutert.