iGAAP fokussiert — Nachhaltigkeitsberichterstattung — EFRAG übergibt Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission
Am 22. November 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die aus ihrer Sicht finalen Entwürfe für einen ersten Satz European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an die Europäische Kommission übergeben. Diese umfassen zwei übergreifende Standards, fünf Standards zu Umweltthemen, vier Standards zu sozialen Themen und einen Standard zu Governance-Themen.
Die Standards gehen auf Vorgaben der voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft tretenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zurück. Diese sieht vor, dass bestimmte Unternehmen künftig über Nachhaltigkeitsinformationen unter Anwendung der von EFRAG entwickelten ESRS berichten müssen.
Die Europäische Kommission kann die ESRS-Entwürfe im nächsten Schritt inhaltlich anpassen, bevor sie diese bis zum 30. Juni 2023 als delegierten Rechtsakt erlassen wird.
Im vorliegenden Newsletter werden die Vorschläge in deutscher Sprache erläutert und eingeordnet.