iGAAP fokussiert — Finanzberichterstattung — IASB veröffentlicht zweite Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
Am 30. Mai 2023 hat der IASB eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, die dabei helfen sollen, zu bestimmen, ob die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu entscheidungsnützlichen Informationen führen, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung des Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Vorschriften entstanden sind.
Im vorliegenden Newsletter werden die im Rahmen der Bitte um Informationsübermittlung angesprochenen Themen in deutscher Sprache näher erläutert.