iGAAP fokussiert — Nachhaltigkeitsberichterstattung — SEC erlässt Vorschriften zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen
Am 6. März 2024 stimmte die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) für die Verabschiedung von Vorschriften zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen. Die Vorschriften sehen vor, dass bestimmte Unternehmen in den USA künftig über wesentliche klimabezogene Risiken sowie über Maßnahmen zur Reduzierung oder Anpassung an derartige Risiken berichten müssen. Auch sind Informationen über die Überwachung der klimabezogenen Risiken und die Rolle der Unternehmensleitung bei deren Steuerung zu veröffentlichen. Zudem ist über wesentliche klimabezogene Ziele zu berichten. Bestimmte Unternehmen müssen außerdem über ihre wesentlichen Scope 1- und/oder Scope 2-Treibhausgasemissionen berichten.
Im vorliegenden Newsletter werden die Vorschriften in deutscher Sprache näher erläutert.