iGAAP in Focus-Newsletter zur delegierte Verordnung zum ersten Satz der ESRS

Published on: 22.09.2023

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung zum ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und damit verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt.

Nach der Annahme durch die Europäische Kommission können nun der Europäische Rat und das Europäische Parlament während eines zweimonatigen Zeitraums (sog. „scrutiny period“) Einspruch einlegen; dieser Zeitraum kann einmal um zwei Monate verlängert werden. Anschließend und sofern kein Einspruch erfolgt ist, werden die ESRS im Amtsblatt der EU veröffentlicht, wodurch der Rechtsakt in Kraft tritt und die ESRS im Einklang mit den gestaffelten Erstanwendungszeitpunkten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, anzuwenden sind.

Im vorliegenden Newsletter werden die delegierte Verordnung und ihre Inhalte in englischer Sprache näher erläutert.

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