Beispielangaben für Versicherer, die IFRS 17 anwenden
Da IFRS 17 Versicherungsverträge nun für Berichtszeiträume in Kraft getreten ist, die am 1. Januar 2023 beginnen, konzentrieren sich Versicherer und Rückversicherer zunehmend darauf, welche Angaben sie leisten werden. Anleger hingegen konzentrieren sich mehr darauf, welche Informationen sie gerne angegeben haben möchten.
Diese Publikation enthält beispielhafte Ausweise und Angaben nach IFRS 17, um Erstellern bei der Umsetzung der Angabevorschriften zu helfen, und Anlegern, Wirtschaftsprüfern und Regulierungsbehörden eine Vorstellung davon zu vermitteln, was sie von Erstellern erwarten können.