Thinking Allowed — Die neue Leasingbilanzierung

Published on: 31.08.2016

Im Januar dieses Jahres hat der IASB IFRS 16 Leasingverhältnisse herausgegeben. Verallgemeinernd kann man sagen, dass das, was früher ein Mietleasingverhältnis war, jetzt ebenso in der Bilanz gezeigt werden muss wie Finanzierungsleasingverhältnisse. Damit wird auch die Denkweise hinter der Leasingbilanzierung geändert, was bedeutet, dass sich auch die Faktoren ändern, die bei der Vereinbarung eines Leasingverhältnisses zu berücksichtigen sind.

In dieser Publikation werden die neuen Vorschriften erläutert, und es werden Werkzeuge zur Verfügung gestellt, die gestatten, zu beurteilen, wie einzelne Abschlüsse betroffen sein werden. Außerdem werden Bereiche identifiziert, in denen Ermessensentscheidungen gefällt werden müssen. Dabei geht es um die Frage, ob ein Leasingverhältnis oder eine Dienstleistungsvereinbarung oder beides vorliegt, um Erneuerungsoptionen und um die Bestimmung von Abzinsungssätzen insbesondere bei Immobilienleasing.

Genauso wichtig ist, dass auch bei der Frage der Anwendung einiges an Entscheidungen zu fällen ist, und diese Entscheidungen werden auf lange Sicht wichtig sein. 

Obwohl die neuen Vorschriften nicht vor 2019 in Kraft treten, legen ihre durchgreifenden Änderungen nah, dass es wichtig ist, sich jetzt schon mit ihnen auseinanderzusetzen.  

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