Ein näherer Blick auf die Auswirkungen des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 auf den Austausch oder Modifikationen von finanziellen Verbindlichkeiten

Published on: 06.12.2017

Die Bilanzierung bestimmter Modifikationen und des Austauschs von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (z.B. Bankdarlehen und begebene Schuldverschreibungen) wird sich mit dem Übergang von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung auf IFRS 9 Finanzinstrumente ändern. Diese Änderung ergibt sich aus einer Klarstellung des IASB in der Grundlage für Schlussfolgerungen der am 12. Oktober 2017 veröffentlichten Änderung Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9).

Die Bilanzierung nach IFRS 9 ist ab dem 1. Januar 2018 (Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 oder früher, wenn IFRS 9 vorzeitig angewendet wird) anzuwenden und ist rückwirkend auf alle betroffenen finanziellen Verbindlichkeiten anzuwenden, die nach dem Übergang von IAS 39 weiterhin angesetzt werden. Dies führt zu einer Übergangsanpassung und einer Änderung des Effektivzinssatzes für die betroffenen finanziellen Verbindlichkeiten.

Der erste Teil dieser Veröffentlichung bietet:

  • einen Überblick über die Bilanzierung eines Austausches oder einer Modifikation einer finanziellen Verbindlichkeit sowohl nach IAS 39 als auch nach IFRS 9;
  • eine Darstellung des Prozesses, aus dem sich die Klarstellung der Bilanzierung ergeben hat; und
  • eine Erläuterung der Auswirkung der Änderung beim Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 einschließlich der Aufführung einiger Sachverhalte, die sich in der Praxis ergeben können.

Den zweiten Teil der Veröffentlichung bildet ein ausführliches erläuterndes Beispiel einer Änderung einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 39 und die Auswirkung der Umstellung auf IFRS 9.

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