Deloitte-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1
Hinsichtlich des Standardentwurfs ED/2011/5 Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 stimmen wir zu, dass Erstanwender der IFRS die gleichen Erleichterungen haben sollten wie bestehende Anwender, wenn sie IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden. Wir schlagen jedoch vor, dass der vorgeschlagene Paragraph B10 geändert werden sollte, sodass deutlich wird, dass die vorgeschlagene Ausnahme sich nur insoweit auf die Vorschriften von IFRS 9 und IAS 20 bezieht, wie diese sich wiederum auf Darlehen der öffentlichen Hand mit einem Zinssatz beziehen, der unter dem marktüblichen Zinssatz liegt.