Deloitte-Stellungnahme zur Bilanzierung von Marktwerterhöhungen aufgrund eines neuen Steuerregimes

Published on: 15.05.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committee eine Stellungnahme zu dessen vorläufiger Agendaentscheidung in Bezug auf IAS 12 Ertragsteuern – Marktwerterhöhungen aufgrund eines neuen Steuerregimes eingereicht.

In der Stellungnahme stimmen wir der Entscheidung zu, diesen Sachverhalt nicht auf die Agendsa zu nehmen, aber wir halten fest, dass ein wichtiger Faktor in der Analyse des Komitees war, dass die Steuer infrage nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fällt. Wir sind der Meinung, dass dies in der Begründung der Ablehnung genannt werden sollte.

In der Stellungnahme heißt es:

 

Wir halten fest, dass der Ansatz eines bedeutenden Gewinns zum Zeitpunkt der Marktwerterhöhung wahrscheinlich erfordern wird, zusätzliche Erklärungen in die Abschlüsse der betroffenen Unternehmen aufzunehmen, aber anzuerkennen, dass dies eine notwendige Folge aus der Anwendung von IAS 12 auf dieses Regime ist.

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