Stellungnahme von Deloitte zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

Published on: 05.09.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden eingereicht, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war.

In der Stellungnahme stimmen wir zu, dass der Interpretationsentwurf (1) eine korrekte Ableitung der Behandlung von Abgaben nach den geltenden IFRS darstellt und (2) die Definition von Schulden nach IAS 37 korrekt auf Abgaben anwendet. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Interpretation keine Abgaben behandelt, die (1) nur fällig werden, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird, (2) als feste Beträge berechnet werden oder (3) auf  einer abgestuften Ratengrundlage berechnet werden. Eine Interpretation, die nicht alle Abgaben behandelt, denen sich Unternehmen gegenüber sehen können, scheint unserer Meinung nach wenig hilfreich für Ersteller und Abschlussadressaten, die sich Abgaben gegenübersehen, die durch die interpretation nicht abgedeckt werden, und kann auch zu unterschiedlichen Behandlungsweisen in der Praxis für Abgaben führen, die sich dem Wesen nach sehr ähnlich sind.

Allgemein weisen wir in der Stellungnahme jedoch auch darauf hin, dass die Behandlung der Problematik durch eine Interpretation (ungeachtet ihrer Schwächen) weniger sinnvoll erscheint als das Lösen des Problems durch eine Änderung des zugrunde liegenden Standards:

 

[W]ir würden den Board deshalb ermutigen, zu erwägen, ob nicht auf Gegenseitig beruhende Transaktionen allgemein und von Regierungen erhobene Abgaben insbesondere nicht am besten in IAS 37 behandelt werden sollten und ob ein Ansatz entwickelt werden könnte, der den gegenwärtigen Steuervorschriften in IAS 12 ähnlich ist und der das Wesen von von Regierungen erhobenen Abgaben besser widerspiegelt.

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