Deloitte-Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung des Interpretations Committee in Bezug auf IAS 39 und die Bilanzierung verschiedener Aspekte der Umschuldung von griechischen Staatsanleihen
Das IFRS Global Office von Deloitte eine Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretation Committee eingereicht, die in der Maiausgabe 2012 des 'IFRIC Update' veröffentlicht wurde. Bei der beim Komitee eingereichten Frage ging es um Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften aus IAS 39 auf die Umschuldung von griechischen Staatsanleihen (Greek Government Bonds, GGB). Das Komitee hat sich vorläufig entschieden, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen.
In der Stellungnahme stimmen wir der Entscheidung des Komitees, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, zu. Wir stimmen ebenfalls der Analyse zu, mit der die vorläufige Agendaentscheidung begründet wird, melden jedoch die folgenden Bedenken an:
- Die vorgeschlagene Formulierung, dass die Annahme, dass "der Teil der Hauptsumme der alten GGB, die gegen neue GGB ausgetauscht wurden, separat auf ihre Eignung für Ausbuchung geprüft werden könne, eher für das Erreichen einer Teilausbuchung vorteilhaft ist", könnte missverstanden werden. Wir schlagen deshalb vor, dass der Absatz zu Ausbuchung geändert wird und festgehalten wird, dass in der Einreichung anerkannt wurde, dass nach IAS 39.16(a) speziell abgegrenzte Cashflows oder exakt proportionale (pro rata) Teile an den Cashflows eine Voraussetzung für eine Teilausbuchung sind.
- Wir empfehlen, dass das Komitee in der Agendaentscheidung festhält, dass, obwohl in der Einreichung um eine Interpretation von IAS 39 gebeten worden war, die vom Komitee gezogenen Schlussfolgerungen gleichzeitig auch auf IFRS 9 zutreffen, da die beiden Standards im Hinblick auf die vom Komitee erwogenen Ausbuchungsvorschriften äquivalent sind.
- Wir forden das Komitee dringend auf, den Board zu drängen, als Teil des Teilprojekts zur Klassifizierung und Bewertung des IFRS 9-Projekts zu erwägen, was mit einer 'nicht-finanziellen Variable, die für eine Partei oder einen Vertrag spezifisch ist,' gemeint ist.