Deloitte-Stellungnahme zu einer Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee: IAS 27/IFRS 10 – Bargeldloser Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen im Konzernabschluss des beherrschenden Anteilseigners
Deloitte hat eine Stellungnahme zu der vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee eingereicht, eine Bitte um die Klarstellung, ob der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert einer unbaren Gegenleistung für den Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils im Periodenergebnis des Konzernabschlusses des beherrschenden Anteilseigners erfasst werden sollte, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aber wir halten fest, dass der Verweis, dass in den IFRS 'allgemein gefordert wird', bei Ausbuchung eines Vermögenswerts Gewinne und Verluste im Periodenergebnis zu erfassen, durch einen Verweis auf die spezifischen Vorschriften in Paragraf 68 von IAS 16 Sachanlagen und Paragraf 113 von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte untermauert werden kann.