Deloitte-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Vorschriften zur Novation von Derivaten

Published on: 02.04.2013

Deloitte nimmt gegenüber dem IASB zu dessen ED/2013/2 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Stellung.

Wir begrüßen die Initiative des IASB, der sich diesem aufkommenden Thema gewidmet hat, und stimmen zu, dass eine Änderung an IAS 39 und IFRS 9 notwendig ist, um die Auswirkungen jüngster regulatorischer Änderungen an den bedeutenden Kapitalmärkten wie beispielsweise den Vereinigten Staaten und der EU und möglicher künftiger Regulierungsänderungen an anderen Märkten, die zu einer Novation von Derivaten auf eine zentrale Gegenpartei führen, zu adressieren. Dennoch sehen wir den vorgeschlagenen Anwendungsbereich als zu restriktiv an. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus unserer Stellungnahme:

 

Wir stimmen jedoch nicht zu, dass der Anwendungsbereich dieser Änderungen auf Novationen beschränkt sein sollte, die durch solche Verordnungen erforderlich werden, da dies nicht die vielen Novationen abdecken würde, zu denen durch Regierungen oder Regulierer besonders ermutigt wird oder für die besondere Anreize geschaffen werden, ohne dass diese formell erforderlich wären. Wir sind nicht der Meinung, dass Unternehmen, die Novationen von Verträgen im Vorgriff auf eine solche Rechtssprechung vornehmen, einen Nachteil haben sollten. Unserer Meinung nach sollte die Abwesenheit einer rechtlichen Vorschrift, die eine Novation erfordert, keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung des Boards haben, dass eine Novation eines Derivats auf eine zentrale Gegenpartei nicht als eine Beendigung der Sicherungsbilanzierung zu behandeln ist. Insgesamt sind wir der Meinung, dass es voreilig wäre, auszusagen, dass dies dies die einzigen Umstände sind, unter denen eine Novation nicht zu einer Beendigung einer Sicherungsbilanzierung führt, solange man nicht die konzeptionellen Hintergründe der Erfordernis einer Beendigung einer Sicherungsbeziehung in verschiedenen Novationsszenarien ergründet hat.

Die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge können Sie sich nachfolgend herunterladen.

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