Deloitte-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu erwarteten Kreditausfällen

Published on: 07.07.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle Stellung genommen.

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Bilanzierung in Bezug auf die Erfassung von Kreditausfällen bei Finanzinstrumenten (die gegenwärtig unter die Vorschriften von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallen, die zukünftig durch ein neues Kapitel in IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt werden sollen) zu verbessern, indem die Schwachpunkte des gegenwärtigen Modells der eingetretenen Verluste adressiert werden, die während der Finanzmarktkrise identifiziert wurden. Wir stimmen der Zielsetzung des Boards zu, Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich des Entwurfs fallen, auf Grundlage der Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf die Einbringlichkeit künftiger vertraglich vereinbarter Zahlungsströme anzusetzen und zu bewerten.

Ein Wertminderungsmodell, das auf erwarteten Kreditausfällen aufbaut und Informationen in Bezug auf zurückliegende Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und vernünftige und vertretbare Vorhersagen künftiger Ereignisse und wirtschaftlicher Bedingungen zum Berichtszeitpunkt berücksichtigt, vermeidet das einem Modell der eingetretenen Verluste inhärente Problem, dass es eine Verzögerung der Erfassung von Kreditausfällen geben kann, weil objektive Hinweise auf Wertminderung in der Praxis möglicherweise nicht rechtzeitig identifiziert werden. Wir unterstützen auch die Entscheidung des Boards, ein einziges Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente zu entwickeln, die in den Anwendungsbereich des Entwurfs fallen.

Während wir die Zielsetzung des Boards begrüßen, sind wir besorgt, weil die Ansätze zur Erreichung dieser Ziele, die vom IASB und vom FASB in dessen vorgeschlagenen Modell gegenwärtig erwarteter Kreditausfälle (Current Expected Credit Losses, CECL) gewählt wurden, deutlich voneinander abweichen. Wir fordern die beiden Boards ausdrücklich auf, ihre Leitlinien zu erwarteten Kreditausfällen zu harmonisieren, weil wir der Meinung sind, dass konvergierte Leitlinien zu diesem Thema kritisch für die Unterstützung gut funktionierender globaler Kapitalmärkte sind. 

Des Weiteren unterstützen wir die grundlegenden Merkmale des vom Board vorgeschlagenen Wertminderungsmodell wie beispielsweise, finanzielle Vermögenswerte auf Grundlage ihrer Kreditqualität zu unterscheiden und die Wertminderung auf Grundlage erwarteter Kreditausfälle zu bemessen. Wir hegen jedoch Bedenken in Bezug auf bestimmte Aspekte des Modells.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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