Deloitte-Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung zu IAS 32 - Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die dem Emittenten das vertragliche Recht gewähren, die Art der Erfüllung auszuwählen
Das IFRS Global Office von Deloitte hat Stellung zu der vorläufigen Entscheidung genommen, eine Bitte um Klarstellung nicht auf die Agenda des IFRS Interpretations Committee zu nehmen, bei der es um die Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital ging, die dem Emittenten das vertragliche Recht gewähren, zu wählen, ob die Erfüllung in bar oder in einer festgesetzten Anzahl von eigenen Eigenkapitaltiteln erfolgen soll.
Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen nicht auf die Agenda zu nehmen.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.