Stellungnahme von Deloitte zur vorläufigen Agendaentscheidung in Bezug auf die Anwendbarkeit des Konzepts der finanziellen Kapitalerhaltung, definiert als konstante Kaufkrafteinheiten
Das IFRS Global Office von Deloitte hat zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung genommen, einen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, bei dem es um die Klarstellung der Frage ging, ob ein Unternehmen das Konzept der finanziellen Kapitalerhaltung, definiert als konstante Kaufkrafteinheiten, anwenden kann, wenn die funktionale Währung des Unternehmens nicht die Währung eines Landes mit ausgeprägter Hochinflation ist, und ob, wenn das der Fall ist, IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern angewendet werden muss, wenn das Unternehmen in den Anwendungsbereich des Standards fällt.
Wir schlagen vor, eine Änderung an IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern vorzunehmen, um in Bezug auf Inflationsbilanzierung mehr Klarheit zu bieten.
Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge können Sie sich nachfolgend herunterladen.