Deloitte-Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung zu IFRS 10 - Auswirkung von Schutzrechten auf die Beurteilung des Vorliegens von Beherrschung

Published on: 29.07.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat Stellung zu der vorläufigen Entscheidung genommen, eine Bitte um Klarstellung nicht auf die Agenda des IFRS Interpretations Committee zu nehmen, bei der es darum ging, ob eine Beurteilung von Behrrschung neu zu überprüfen ist, wenn sich Tatsachen und Umstände in Bezug auf Rechte, die zuvor als Schutzrechte eingeordnet wurden, ändern. (Ein Beispiel wäre ein Vertragsbruch in einer Darlehensvereinbarung, sodass der Kreditnehmer in Rückstand ist.)

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen nicht auf die Agenda zu nehmen, haben aber einige Anmerkungen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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