Deloitte-Stellungnahme zu einer vorläufigen Agendaentscheidung zu IFRS 5 - Klassifizierung im Zusammenhang mit einem geplanten Börsennotierung, bei denen der Prospekt jedoch noch nicht durch die Börsenaufsicht genehmigt wurde

Published on: 29.07.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat Stellung zu der vorläufigen Entscheidung genommen, eine Bitte um Klarstellung nicht auf die Agenda des IFRS Interpretations Committee zu nehmen, bei der es um die Klarstellung der Klassifizierung eines langfristigen Vermögenswerts (oder Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten vor der börsenaufsichtlichen Genehmigung des Projekts ging, wenn die Veräußerung auf dem Weg eines erstmaligen Börsengangs erfolgen soll.

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen nicht auf die Agenda zu nehmen, schlagen aber vor, auch auf die Leitlinien in Paragraf 7 von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Bezug zu nehmen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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