Stellungnahme von Deloitte zur vorläufigen Agendaentscheidung in Bezug auf die Klassifizierung von kündbaren Instrumenten, die keine beherrschenden Anteile darstellen

Published on: 01.10.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung genommen, einen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, bei dem es um die Klarstellung der Klassifizierung als Eigen- oder Fremdkapital im Konzenrabschluss des Mutterunternehmens von von kündbaren Instrumenten geht, die im Abschluss des Tochterunternehmens im Einklang mit IAS 32.16A und 16B als Eigenkapital klassifiziert werden.

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen zu.

Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge können Sie sich nachfolgend herunterladen.

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