Stellungnahme von Deloitte zur einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 3 und IFRS 10 — Identifikation des Erwerbers gemäß IFRS 3 und des Mutterunternehmens gemäß IFRS 10 in einer Stapelvereinbarung

Published on: 07.04.2014

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung des Zusammenwirkens der Vorschriften in IFRS 3 für die Identifizierung eines Erwerbers mit den Vorschriften in IFRS 10 im Hinblick auf die Entscheidung, ob Beherrschung vorliegt, nicht auf seine Agenda zu nehmen. Insbesondere ging es um die Frage, ob ein Erwerber, der als solcher nach IFRS 3 (2008) identifiziert wurde, das Mutterunternehmen nach IFRS 10 in der Situation ist, in der ein Unternehmenszusammenschluss allein durch Vertrag zustande gekommen ist.

Obwohl wir der Beobachtung des IFRS Interpretations Committee zustimmen, dass es derzeit wenig Abweichungen in der Praxis im Hinblick auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, die allein über einen Vertrag zustande kommen, gibt, sind wir das Meinung, dass das Committee den Sachverhalt in der Einreichung nicht sachgerecht adressiert hat.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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