Stellungnahme von Deloitte zur einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 21 — Beschränkungen bei Fremdwährungstausch im Zusammenhang mit Hochinflation
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Leitlinien zur Umrechnung und Konsolidierung der Leistung und der finanziellen Lage eines ausländischen Geschäftsbetriebs in Venezuela (vor dem Hintergrund der dortigen strikten Umtauschvorschriften), nicht auf seine Agenda zu nehmen.
Wir empfehlen, dass dieser Sachverhalt dem IASB zur Kenntnis gebracht wird, damit dieser erwägen kann, ob es einem künftigen Projekt zur Fremdwährungsumrechnung zugeschlagen werden sollte, da die Adressierung des Sachverhalts des Mangels langfristiger Umtauschbarkeit erfordern würde, die Konzepte zu überdenken, die IAS 21 zugrunde liegen. Dies liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Committee.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.