Stellungnahme von Deloitte zur vorläufigen Agendaentscheidung (IAS 17 betreffend) in Bezug auf die Bedeutung von 'zusätzlichen Kosten'

Published on: 21.01.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung genommen, einen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, bei dem es um die Klarstellung des Begriffs der zusätzlichen Kosten gemäß IAS 17 geht. Konkret wurde vom IFRS IC diskutiert, ob die Gehälter von unbefristet angestellten Mitarbeitern, die an Verhandlungen zum Abschluss neuer Leasingvereinbarungen beteiligt sind, als zusätzliche Kosten im Sinne von IAS 17 anzusehen sind. Die Folge wäre, dass sie als anfängliche direkte Kosten in die erstmalige Bewertung einer Forderung aus Finanzierungsleasing einzubeziehen wären.

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen zwar zu. Wir weisen allerdings darauf hin, dass der Satzteil in der vorläufigen Agendaentscheidung "nur Kosten die nicht entstanden wären, wenn das Unternehmen das Leasingverhältnis nicht verhandelt und vereinbart hätte" aus der Definition von Transaktionskosten in IAS 39 (sowie durch Querreferenzierung auch in IFRS 9) entnommen wurde. Wir sind der Ansicht, dass die Agendaentscheidung an Klarheit gewinnen würde, wenn auf diese Definition explizit hingewiesen und ausgesagt würde, dass von einem einheitlichen Verständnis des Begriffs der indirekten Kosten sowohl im Kontext von Forderungen aus Finanzierungsleasing als auch bei der Bilanzierung anderen finanzieller Vermögenswerte auszugehen sei.

Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge können Sie sich nachfolgend herunterladen.

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