Stellungnahme von Deloitte zur vorläufigen Agendaentscheidung (IFRIC 21 betreffend) in Bezug auf Abgaben, die sowohl einer anteilsmäßigen als auch einer jährlichen Schwelle unterliegen

Published on: 21.01.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee Stellung genommen, einen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, bei dem es um die Klarstellung des Ansatzes einer Verbindlichkeit für Abgaben geht, die sowohl einer anteilsmäßigen als auch einer jährlichen Schwelle unterliegen.

Wir stimmen der Schlussfolgerung des IFRS Interpretations Committee in der vorläufigen Agendaentscheidung zu, da sie konsistent mit IFRIC 21.8 ist, wonach der Ansatz einer Verbindlichkeit nur dann erfolgt, wenn eine Zahlung gemäß den Bedingungen in der einschlägigen Gesetzgebung ausgelöst wird. Wir sind jedoch besorgt im Hinblick auf die Art der Aufwandserfassung, die aus der Beschlussfassung in der vorläufigen Agendaentscheidung resultieren könnte. Wir empfehlen daher, dass das IFRS Interpretations Committee weitere diesbezügliche Leitlinien zu verschiedenen unter IFRIC 21 fallenden Abgaben erarbeitet, da in den Standards, auf die in IFRIC 21.3 verwiesen wird, oftmals keine entsprechenden Regelungen enthalten sind.

Unsere englischsprachige Stellungnahme in voller Länge können Sie sich nachfolgend herunterladen.

Download

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.