Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Entwurf ED/2014/4 zum Bilanzierungsobjekt

Published on: 16.01.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert eingereicht.

Mit den vorgeschlagene Änderungen des IASB soll bestätigt werden, dass das Bilanzierungsobjekt bei Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung an sich ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll. Der IASB hatte außerdem vorgeschlagen, die Bewertung einer marktnotierten  Zahlungsmittel generierenden Einheit (cash-generating unit, CGU) zum beizulegenden Zeitwert an die Bewertung einer marktnotierten Beteiligung anzupassen. Schließlich beinhalteten die vorgeschlagenen Änderungen auch noch ein weiteres erläuterndes Beispiel für IFRS 13, um die Anwendung von Paragraf 48 des Standards auf eine Nettorisikoposition aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten der Inputstufe 1 zu veranschaulichen.

In unserer Stellungnahme lehnen wir die Abweichung vom Prinzip, dass die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Einklang mit dem Bilanzierungsobjekt des zu bewertenden Vermögenswerts oder der Schuld stehen sollte, ab. Wir glauben nicht, dass es sachgerecht ist, von diesem Prinzip abzuweichen, nur weil Inputs der ersten Bewertungsebene für einzelne Vermögenswerte innerhalb des größeren Bilanzierungsobjekt zur Verfügung stehen. Es sollten also die Bewertungsmethode und die zugehörigen Inputs im Einklang mit dem Bilanzierungsobjekt wie vom Standardsetzer vorgeschrieben stehen.

Wir empfehlen, dass der IASB die Frage des Bilanzierungsobjekts bei assoziierten Unternehmen als Teil seines umfassenden Projekts zur Bilanzierung nach der Equity-Methode adressiert. Bis dahin glauben wir, dass die Schlussfolgerung, dass das Bilanzierungsobjekt für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen das einzelne Finanzinstrument ist, gehalten werden kann, wenn der beizulegende Zeitwert bestimmt werden soll.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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