Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Entwurf ED/2015/6 zu den vorgeschlagenen Klarstellungen von IFRS 15

Published on: 28.10.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 eingereicht.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir, dass der Board Anstrengungen unternimmt, Sachverhalte klarzustellen, bei denen es wahrscheinlich zu bedeutenden praktischen Problemen bei der Umsetzung von IFRS 15 gekommen wäre; wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen. Außerdem unterbreiten wir in unserer Stellungnahme allgemeine Anmerkungen zu folgenden Aspekten:

  • Wert der Konvergenz — Es liegt ein großer Wert darin, konvergierte Standards zu haben, da dadurch die Kosten globaler Einhaltung optimiert werden. Daher fordern wir den IASB und den FASB auf, bei der Aktualisierung zusammenzuarbeiten. Sollte es zu Abweichungen kommen, sollte die Entscheidungen klar erläutert werden.
  • Klarheit, stabile Plattform und zeitliche Planung weiterer Änderungen — Wir unterstützen die Bemühungen der Boards, durch die Änderungen Aspekte des Standards klarzustellen, die bisher nicht eindeutig sind. Allerdings sind wir der Meinung, dass weitere Änderungen, sollte sie sich ergeben, mit einem späteren Zeitpunkt des Inkrafttretens versehen werden sollten (bei gestatteter vorzeitiger Anwendung).
  • Aktualisierung des Standards selbst — Um das Risiko zu mindern, dass Ersteller zu unterschiedlichen Antworten kommen, fordern wir die Boards auf, bei Aktualisierungen des Standards soweit wie möglich dieselben Formulierungen zu verwenden. Außerdem empfehlen wir, dass die gefällten Entscheidungen durch Änderungen am Standardtext selbst widergespiegelt werden, nicht - wie im Fall von einigen Sachverhalten, die im Entwurf adressiert werden, der Fall - nur in der grundlage für Schlussfolgerungen und in den erläuternden Beispielen.
  • Rolle der Beratungsgruppe zum Übergang — Wir glauben, dass die Beratungsgruppe ein wichtiges Forum für Ersteller, Prüfer und Regulierer für die Erörterung von Interpretations- und Anwendungsfragen bietet.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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