Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 10 – Zweckgesellschaft, deren Zweck darin besteht, einen einzelnen Vermögenswert einem einzelnen Leasingnehmer zu überlassen und die Frage der Berherrschung
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2014 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Leitlinien zur Frage, ob Zweckgesellschaft, deren Zweck darin besteht, einen einzelnen Vermögenswert einem einzelnen Leasingnehmer zu überlassen, durch den Leasingnehmer konsolidiert werden soll, nicht auf seine Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.