Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 11 – Neubewertung zuvor gehaltener Anteile: Verschiedene Geschäftsvorfälle
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2015 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, die Frage, ob zuvor gehaltene Anteile an den Vermögenswerten und Schulden eine gemeinsamen Geschäftstätigkeit bei bestimmten Geschäftsvorfällen neubewertet werden sollten, wenn die Vermögenswerte oder Gruppe von Vermögenswerten, die von diesen Geschäftsvorfällen betroffen sind, nicht die Definition eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse erfüllen, nicht auf seine Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.