Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 11 und IFRS 10 – Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Fall eines Kontrollverlusts
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom März 2016 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, kein eng umrissenes Projekt zur Klarstelllung der Frage auf seine Agenda zu nehmen, ob ein Unternehmen eine Neubewertung zuvor gehaltener Anteile vornehmen muss, wenn ein Kontrollverlust eintritt.
Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.