Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 20 – Erstattungsfähige Barvorschüsse

Published on: 19.01.2016

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2015 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Frage, ob Barvorschüssse einer Regierung zur Finanzierung eines Forschungsprojekts, die nur dann zurückzuzahlen sind, wenn sich das Unternehmen entscheidet, die Ergebnisse des Projekts kommerziell zu nutzen, als finanzielle Verbindlichkeit oder als Darlehen der öffentlichen hand zu klassifizieren sind, nicht auf seine Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, zu. Allerdings sind wir der Meinung, dass die Aussage in der Agendaentscheidung, dass "viele Mitglieder des Interpretations Committee der Meinung waren, dass die Vereinbarung auch die Definition eines erlassbaren Darlehens erfüllt" nahelegt, dass nicht alle Mitglieder zugestimmt haben. Wir empfehlen, dass vorläufige Agendaentscheidungen nur Aussagen enthalten, die eine gemeinsame Schlussfolgerung des gesamten Committee sind.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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