Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 9 und IAS 39 – Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom November 2015 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, kein eng umrissenes Projekt zur Klarstelllung der Umstände auf seine Agenda zu nehmen, unter denen eine Modifizierung oder ein Austausch von finanziellen Vermögenswerten zu einer Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswerts führt.
Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, nicht zu. Wir sind der Meinung, dass des standardsetzerischer Maßnahmen in diesem Bereich bedarf, da dies ein Sachverhalt ist, der in der Praxis häufig auftritt, und da es - in Abwesenheit von Leitlinien - wahrscheinlich zur Entwicklung unterschiedlicher Handhabung in der Praxis kommen wird. Wir sind der Meinung, dass dieser Sachverhalt an den IASB zwecks umfassender Erwägung weitergeleitet werden sollte.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.