Stellungnahme von Deloitte zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13

Published on: 21.09.2017

Wir haben gegenüber dem IASB Stellung zu seiner Bitte um Übermittlung von Informationen genommen, die er im Mai 2017 im Rahmen seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts veröffentlicht hat.

Wir sind der Meinung, dass IFRS 13 positive Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung gehabt hat und gratulieren IASB und FASB zur erreichten Konvergenz zwischen IFRS 13 und dem entsprechenden Äquivalent unter US-GAAP. Darüber hinaus verweisen wir allerdings auch auf einige Bereiche, in denen zusätzliche Leitlinien nutzbringend wären. Dazu gehören die Anwendung des Konzepts des höchsten und besten Nutzens für nicht finanzielle Vermögenswerte, die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Produkten, die auf fruchttragenden Pflanzen wachsen und die Buchungseinheit in anderen IFRS im Vergleich mit IFRS 13. Des Weiteren ermutigen wir die IFRS-Stiftung, mit anderen interessierten Parteien zusammenzuarbeiten, um eine einheitliche Anwendung von IFRS 13 zu gewährleiten.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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