Wir nehmen Stellung zu den vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 8

Published on: 06.07.2017

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2017/2 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34)' Stellung genommen, der im März 2017 herausgegeben wurde.

Wir stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zwar grundsätzlich zu, äußern aber Vorbehalte hinsichtlich der Praktikabilität der vorgesehenen Verpflichtung, dass die Gründe zu erläutern sind, wenn sich die im Abschluss identifizierten Segmente von den Segmenten in der sonstigen Berichterstattung des Unternehmens unterscheiden. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Anwendung des erweiterten Kriterienkatalogs für die Zusammenfassung von Geschäftssegmenten mit ähnlichen wirtschaftlichen Eigenschaften. Sollte sich aufgrund der überarbeiteten Definition des Hauptentscheidungsträgers eine Änderung der identifizierten Geschäftssegmente ergeben und hieraus eine Änderung des Wertminderungstests für den Geschäfts- oder Firmenwert resultieren, empfehlen wir, dass diese Änderungen prospektiv anzuwenden sind; eine entsprechende Übergangsregelung sollte vom IASB bereitgestellt werden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

 

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