Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 12 — Zinsen und Strafzahlungen

Published on: 23.05.2017

Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom März 2017 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Bilanzierung von Zinsen und Strafzahlungen in Bezug auf Ertragsteuern nicht auf die Agenda zu nehmen.

Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Allerdings empfehlen wir, dass die Agendaentscheidung ausgeweitet wird, um auch zu besagen, dass die Bestimmung, ob Zinsen und Strafzahlungen tatsächlich in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, auf Grundlage der Tatsachen und Umständen erfolgen sollte, unter denen sie anfallen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.

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