Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IAS 41 — Beizulegender Zeitwert von biologischen Vermögenswerten, die auf fruchttragenden Pflanzen wachsen
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom März 2017 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung des beizulegenden Zeitwerts von Produkten, die auf fruchttragenden Pflanzen wachsen, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Wir halten jedoch fest, dass es eine Reihe von konzeptionellen Sachverhalten gibt, die aus der Vorschrift in IAS 41 resultieren, einen einzigen lebenden Organismus in zwei Buchungseinheiten zu teilen. Wir erkennen an, dass die Adressierung solcher Sachverhalte außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Committee liegt, aber der Mangel von Klarheit bei der Bewertung von Produkten, die auf fruchttragenden Pflanzen wachsen, wird weiterhin problematisch sein, und Abweichungen in der Praxis werden weiterhin vorkommen. Daher empfehlen wir, dass der Board diese Sachverhalte im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 erwägt.
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