Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 1 — Tochtergesellschaft als Erstanwender
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom März 2017 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung des Betrags der kumulativen Umrechnungsunterschiede, der von einem Tochterunternehmen anzusetzen ist, dass später als sein Mutterunternehmen IFRS-Erstanwender ist, nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der Entscheidung des Committee, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Wir empfehlen jedoch, dass der Board erwägt, ob eine eng umrissene Änderung an IFRS 1, mit der die Ausnahme in Textziffer D16 auf die Berechnung der kumulativen Umrechnungsunterschiede zum Zeitpunkt des IFRS-Übergangs des Tochterunternehmens ausgedehnt würde, sachgerecht wäre.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.