Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 15 — Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom September 2017 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Anwendung der Erlöserfassungsvorschriften in IFRS 15 auf einen bestimmten Vertrag über die Veräußerung einer Einheit in einem mehrere Einheiten umfassenden Wohnkomplex nicht auf seine Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Allerdings empfehlen wir eine Formulierungsänderung in der vorläufigen Agendaentscheidung, um den Unterschied zwischen der Kontrolle über einen Vermögenswert und dem Recht, diesen Vermögenswert in der Zukunft zu veräußern oder zuzusagen, hervorzuheben.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.