Stellungnahme von Deloitte zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS IC: IFRS 9 — Klassifizierung einer bestimmten Art von Doppelwährungsanleihen
Wir haben gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu seiner im IFRIC Update vom März 2018 veröffentlichten vorläufigen Entscheidung Stellung genommen, eine Bitte um Klarstellung der Klassifizierung einer 'Doppelwährungsanleihe' mit einem auf eine Währung lautenden Nennbetrag und festen Zinskuponzahlungen auf eine andere Währung durch den Halter nicht auf die Agenda zu nehmen.
Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Wir hegen allerdings Bedenken, dass eine alleinige Aussage, dass das in der Einreichung beschriebene Instrument nicht weitverbreitet sei, keine Leitlinien für die Ersteller von Abschlüssen bietet, und warnen daher, dass es dadurch zu Abweichungen in der Praxis kommen kann.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme nachfolgend herunterladen.